Vorvertrag / Kaufvertrag und Inhalt
Ein Vorvertrag kann von den Vertragsparteien gestaltet werden.
Dieser Kaufvertrag ist jedoch ohne notarielle Beurkundung nicht bindend, also nicht gültig.
Es kann jedoch für beide Seiten sinnvoll sein, eine Art Reservierungs- und Kaufinteresse Übereinkunft schriftlich fest zu halten.
Der eigentlichen Kaufvertrag wird im Beisein der Vertragsparteien vom Notar mittels Notarvertrag verlesen.
Hier erhalten die Vertragsparteien vorab Musterexemplare der Kaufverträge zur Durchsicht.
Im Kaufvertrag sind mindestens enthalten:
- Daten der Vertragsparteien.
- Angabe des Flurstückes, Grundstück mit Quadratmetern.
- Art der Immobilie.
- Kaufpreis.
- Zahlungstermin und Zahlungsmodalitäten.
- Objektzustand mit Ausstattungen gesondert aufgeführt oder vorhandenen Mängeln gesondert aufgeführt.
- Inventarliste.
- Datum für den wirtschaftlichen Übergang und die Übergabe der Schlüssel/ Zutritt zur Immobilie.
- Gewährleistungsregelungen.
- Verzugszinsregelung.
- Bestehende Belastungen (Bringt der Notar bereits bei der Fertigung der Vertragsentwürfe in Erfahrung).
- Maklerinformationen
Notarielle Beurkundung. Der Notarvertrag, was macht der Notar alles und wie ist der Ablauf?
- Der Notar überwacht die Kaufabwicklung und steht für die Vertragsparteien als neutraler Ansprechpartner für beide Seiten zur Verfügung.
- Er beurkundet den Kaufvertrag und prüft ob es Schulden oder anderweitige Rechte auf das Grundstück/ Gebäude gibt.
- Nach dem Notartermin veranlasst der Notar beim Grundbuchamt eine Auflassungsvormerkung.
- Durch die Auflassungsvormerkung ist das Grundbuch/ die Immobilie für den Käufer reserviert bzw. geschützt.
- Der Notar stellt danach beim Finanzamt eine Veräußerungsanzeige mit den steuerlich relevanten Werten für den Käufer.
- Nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer, sendet der Notar dem Käufer eine Fälligkeitsmitteilung zur Zahlung des Kaufpreises.
- Nach dem Zahlungseingang auf dem Notaranderkonto stellt der Notar beim Grundbuchamt den Antrag auf Eintragung des Käufers.
- Der Grundbucheintrag erfolgt in der Regel mehrere Wochen / Monate später.
Zahlung Grunderwerbsteuer & Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Nach der Veräußerungsanzeige seitens des Notars, wird er Käufer vom Finanzamt zur Zahlung der Grunderwerbsteuer aufgefordert.
- Der Käufer zahlt die Grunderwerbsteuer beim Finanzamt und das Finanzamt sendet dem Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Vorvertrag beim Hauskauf, Vertrag und Inhalt
- Notarielle Beurkundung,
- Was macht der Notar alles & Ablauf?
- Grunderwerbsteuer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung