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Baugenehmigungen und Anzeigepflicht. Wann und wo stellen?
Sowohl bei Nutzungsänderungen als auch bei Neubauten muss ein entsprechender Bauantrag gestellt werden.
Die Richtlinien hierfür ergehen aus der jeweiligen Landesbauordnung der Bundesländer.
Gerade bei Wohnhaus Neubauten muss dies von einem Planer mit einer Bauvorlageberechtigung erfolgen.
Dies sind bei den entsprechenden Kammern Architekten oder Ingenieure.
Es ist auch ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren, „Freistellungsverfahren“ oder „Kenntnisnahmeverfahren“, möglich.
Hier werden bestimmte Punkte der Bauvorlage geprüft.
Der Architekt versichert hierbei, dass sein Entwurf den Vorgaben des Bebauungsplanes vollumfänglich entspricht.
So können kleinere und mittlere Bauten beziehungsweise Wohngebäude schneller genehmigt werden.
Sofern diese innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und die Erschließung gesichert ist.
Einzureichen sind auch beim Freistellungsverfahren alle üblichen Bauvorlagen.
Welche das sind, steht in der jeweiligen Bauvorlagenverordnung.
Es gibt Bauvorhaben, die Aufgrund ihrer Größe oft genehmigungsfrei sind.
Oft Genehmigungsfrei:
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Welche Arten im Detail das betrifft, regeln die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer sowie das öffentliche Baurecht.
Jedes Bundesland hat unterschiedliche Vorhaben gelistet, die genehmigungsfrei und genehmigungspflichtig sind.
Eine bundesweit zutreffende Aussage ist pauschal nicht möglich.
Manche Bauvorhaben sind in einigen Bundesländern zwar genehmigungsfrei, aber anzeigepflichtig.
Am sichersten nehmen Sie Kontakt zur örtlichen Kommune oder Bauamt bzw. Baubehörde mit Ihrem Vorhaben auf.
Selbstverständlich vor Beginn der Baumaßnahmen.
Jedoch gibt es auch anderweitige Gewerke, bei denen es einer Abnahme bedarf, da bei Falschinstallation Lebensgefahr besteht.
Gerade bei der Elektroinstallation oder Inbetriebnahme einer Heizungsanlage ist nur ein Fachbetrieb, hier der Elektroinstallateur oder Anlagemechaniker sowie im Nachgang der Schornsteinfeger der richtige Ansprechpartner.
Aber auch hier kann man mit den entsprechenden Handwerksbetrieben Vereinbarungen treffen und Vorarbeiten leisten, um bei der Rechnung zu sparen. Ein Beispiel hierfür wäre u.a. Schlitze klopfen oder Stemmarbeiten für Leitungen vorzubereiten.
Oder der Rückbau bestehender Sanitäranlagen durch Eigenleistung. Man sollte sich im Rahmen der Möglichkeiten immer vorab mehrere Angebote von verschiedenen Betrieben einholen.
Arbeiten wie Streichen, Laminat verlegen oder auch kleinere Spachtelarbeiten können aber mit etwas Engagement in Eigenregie verrichtet werden. Hier wird man auch im Internet oft bei vielen do it yourself Ratgebern fündig.
Man sollte aber im allgemeinen nie den zeitlichen Aufwand für diverse Arbeiten unterschätzen.
In der Regel wird der Zeitaufwand für Renovierungen und Sanierungen in Eigenleistung viel zu gering kalkuliert.
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Welcher Handwerker macht welche Arbeiten am und ums Haus?
Architekt
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Bauunternehmen
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Bauträger
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Anlagemechaniker, auch Installateur, Heizung,-
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Elektroinstallateur
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Bauelemente Monteure
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Garten-
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Dachdecker, Zimmermann, Klempner
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Maler & Lackierer
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Stuckateur
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Fliesenleger
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Metallbauer/ Schlosser
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Schreiner o. Tischler
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Gerüstbauer
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Bodenleger
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Estrichleger
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Raumausstatter.
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Wie finde ich den besten und günstigsten Handwerker in meiner Region?
Handwerkersuche und Dienstleister findet man u.a. unter:
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Selbstverständlich sind auch immer wieder Anzeigen in Wochenblättern oder Tageszeitungen von regionalen Handwerksbestrieben zu finden.
Viele Portale bieten Bewertungen zu den jeweiligen Handwerksbetrieben.